Steuerausfälle durch geplante Änderungen beim Medizinal-Cannabisgesetz
Frage an die Bundesregierung:
Welche Steuerausfälle erwartet die Bundesregierung, falls der Kabinettsentwurf zum Medizinal-Cannabisgesetz unverändert in Kraft tritt, und wie verteilen sich diese voraussichtlich auf Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer, Einkommensteuer sowie Gewerbesteuer (bitte einzeln auflisten)?
Antwort:
Ziel des Entwurfes eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes ist die Korrektur von Fehlentwicklungen in der Verschreibungspraxis von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken, bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgung von Patientinnen und Patienten. Etwaige Auswirkungen auf einzelne Steuereinnahmen können nicht beziffert werden.
