Wie ist der Umsetzungsstand zur im Koalitionsvertrag vereinbarten kommunalen Altschuldenentlastung?
Frage an die Bundesregierung:
Wie ist der Umsetzungsstand zur im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten jährlichen Beteiligung des Bundes an den kommunalen Altschulden in Höhe von 250 Mio. Euro, und wie ist der weitere Zeitplan für die einzelnen Beratungsschritte?
Antwort:
Die Koalitionspartner haben gemäß Koalitionsvertrag vereinbart, dass sich der Bund zum Zweck einer Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik in dieser Legislaturperiode mit 250 Millionen Euro pro Jahr an Maßnahmen zur Entlastung der Kommunen von übermäßigen Kassenkrediten beteiligt. Gleichzeitig ist verabredet, die finanzstarken Länder im bundesstaatlichen Finanzausgleich um 400 Millionen Euro pro Jahr zu entlasten und weitere zehn Prozentpunkte der Kostenaufteilung im Gesetz zur Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebietes (AAÜG) zu übernehmen.
Die Beratungen innerhalb der Bundesregierung zur Umsetzung des Gesamtvorhabens dauern an und sind noch nicht abgeschlossen. Eine belastbare Aussage zum konkreten Zeitplan ist daher gegenwärtig nicht möglich.
