Wie handhabt das Bundesministerium für Verkehr die Gewährung von Rechtsschutz für den ehemaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU)?
Fragen an die Bundesregierung:
Beabsichtigt das Bundesministerium für Verkehr, wie vom Magazin DER SPIEGEL (vgl. www.spiegel.de/panorama/justiz/andreas-scheuer-und-die-pkw-maut-was-die-staatsanwaltschaft-dem-ex-verkehrsminister-vorwirft-a-3e3fcaa5-2047-4469-807c-955eef3639f6) berichtet, die Gewährung von Rechtsschutz für Andreas Scheuer in seinem Pkw-Maut-Prozess zu übernehmen, und in welcher Höhe sollen die Kosten für Herrn Scheuer übernommen
werden?
Wie begründet das Bundesministerium für Verkehr, nun wieder unter Leitung eines Unions-Ministers, die Entscheidung, die Gewährung von Rechtsschutz für den ehemaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) in seinem Pkw-Maut-Prozess zu übernehmen (vgl. www.spiegel.de/panorama/justiz/an-dreas-scheuer-und-die-pkw-maut-was-diestaatsanwaltschaft-dem-ex-verkehrsminister-vorwirft-a-3e3fcaa5-2047-4469-807c-955eef3639f6), während unter Führung des FDP-Ministers Volker Wissing das Verständnis galt, wonach der Anspruch auf Gewährung von Rechtsschutz für Herrn Scheuer mit dem Erhalt seiner Entlassungsurkunde erloschen sei?
Antwort:
Maßgeblich für die Gewährung von Darlehen für die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung in strafrechtlichen Angelegenheiten sind die Vorgaben des ‚Rundschreibens über die Gewährung von Rechtsschutz für Bundesbedienstete vom 2. Dezember 2005‘ vom Bundesministerium des Innern. Das Bundesministerium für Verkehr hat in der lfd. Legislaturperiode kein Darlehen gewährt und sieht sich dazu aktuell auch nicht veranlasst. Zu Einzelheiten konkreter Ermittlungsverfahren äußert sich die Bundesregierung zum Schutz personenbezogener Daten nicht.
