Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung gegen die Vollstreckung von Todesurteilen in Iran?
Frage an die Bundesregierung:
Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um auf die iranische Regierung einzuwirken, keine weiteren Todesurteile gegen Inhaftierte mehr durchzuführen (bitte einzeln auflisten), und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Menschen bisher im Jahr 2026 im Iran hingerichtet worden sind, und wenn ja, wie lauten diese?
Antwort:
Die Bundesregierung verurteilt Hinrichtungen in Iran regelmäßig auf das Schärfste. In bilateralen und multilateralen Gesprächen macht die Bundes-regierung gegenüber Iran immer wieder deutlich, dass sie die Todesstrafe un-ter allen Umständen ablehnt.
In einer von Deutschland initiierten Sondersitzung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen am 23. Januar 2026 hat die Bundesregierung erfolgreich eine Resolution miteingebracht, die die Anwendung der Todesstrafe verurteilt und Iran zur Nicht-Anwendung auffordert. Mit der Resolution hat sich die Bundesregierung zudem dafür eingesetzt, sowohl das Mandat der unabhängigen „Fact-Finding Mission on Iran“ erstmalig für zwei Jahre als auch das Mandat der VN-Sonderberichterstatterin zu Iran für ein Jahr zu verlängern.
Die Bundesregierung setzt sich zudem dafür ein, die für die Repression in Iran Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und hat in den vergangenen Jahren gemeinsam mit EU-Partnern zahlreiche Verantwortliche für die schweren Menschenrechtsverletzungen in Iran mit EU-Sanktionen belegt, zuletzt am 16. März 2026, darunter hochrangige Funktionäre der IRGC. Die Listungen unter dem EU-Menschenrechtsregime wurden am 30. März um ein weiteres Jahr verlängert.
Zur Anzahl der Hinrichtungen in Iran für das Jahr 2026 liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
