Welche Auswirkungen werden durch das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz auf die Versorgung von Patient:innen mit Medizinalcannabis erwartet?

Sascha H. Wagner, MdB

Frage an die Bundesregierung:

Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz auf die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Medizinalcannabis, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass restriktivere Erstattungsregeln für Cannabisblüten im Rahmen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes nicht zu einer Unterversorgung und Verlagerung in den nicht regulierten Konsummarkt führen?

 

Antwort:

Das Bundesministerium für Gesundheit erwartet durch die im vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegten und zurzeit in der Ressortabstimmung befindlichen Referentenentwurf des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes vorgesehenen Anpassungen in § 31 Absatz 6 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) keine Verschlechterung der Versorgung von Patientinnen und Patienten. Ziel der Maßnahme ist es, die Versorgung stärker auf standardisierbare und zugelassene Therapieoptionen auszurichten. Patientinnen und Patienten haben dabei weiterhin Zugang zu geeigneten alternativen Behandlungsoptionen, unter den Voraussetzungen des Leistungsanspruchs nach § 31 Absatz 6 SGB V auch innerhalb der Cannabisarzneimittel wie Extrakten oder cannabishaltigen Fertigarzneimittel.