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Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hat mangelnde Sprachförderung bei Menschen mit Aufenthaltsgestattung u.ä.

Sascha H. Wagner

Frage an die Bundesregierung:

Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf Arbeitsmarkt, Ausbildung und Fachkräftesicherung, wenn große Personengruppen - darunter Menschen mit § 24-Aufenthalt, Aufenthaltsgestattung und Duldung - dauerhaft ohne Sprachförderung bleiben?

 

Antwort:

Für eine gelingende und insbesondere nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt sind Deutschkenntnisse von großer Bedeutung.

Nach dem Rechtskreiswechsel soll grundsätzlich die Vermittlung in Arbeit vorrangig sein. Sollte wegen fehlender Sprachkenntnisse die Vermittlung nicht möglich sein, können ukrainische Geflüchtete von kommunalen Behörden des Asylbewerberleistungsgesetzes in einen Integrationskurs verpflichtet werden.

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