Warum wurden die Kriterien zur Auswahl der Mitglieder der "unabhängigen Expertenkommission zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten" nicht genannt?
Frage an die Bundesregierung?
Aus welchem Grund verweigert die Bundesregierung nach meiner Ansicht in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 5/454 genaue Informationen darüber, nach welchen konkreten Kriterien bzw. aufgrund welcher konkreten beruflichen Qualifikationen die Mitglieder der "unabhängigen Expertenkommission zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten" (Prostituiertenschutz-Kommission) ausgewählt worden sind, und gedenkt die Bundesregierung die ursprüngliche Frage doch noch ergänzend zu beantworten, was noch meiner Ansicht zur parlamentarisch üblichen ordnungsgemäßen Beantwortung geboten wäre?
Antwort:
Die Bundesregierung hat die Schriftliche Frage Nr. 5/454 beantwortet. Im Rahmen der Auswahl der Mitglieder für die unabhängige Expertenkommission zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten (Prostituiertenschutz-Kommission) wurden die Kriterien der relevanten Fachexpertise der einzelnen Mitglieder, der Interdisziplinarität und der ausgewogenen Zusammensetzung innerhalb der Kommission beachtet.
Die Kommission besteht aus zwölf Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fach- und Arbeitsrichtungen, die unter anderem Erfahrungen zu den Themen Prostitution und Menschenhandel aus den Bereichen Menschenhandelsbekämpfung, Wissenschaft, Strafverfolgung, Plattformregulierung, sozialer Arbeit und Gesundheit mitbringen und überdies ein breites Spektrum an Einstellungen zum Thema Umgang mit Prostitution in Deutschland abdecken.
