Situation der Mitarbeitenden der sogenannten GIZ-Schutzhäuser in Afghanistan

Sasha H. Wagner, MdB

Fragen an die Bundesregierung:

In welchem Vertragsverhältnis stehen die Mitarbeitenden der sogenannten GIZ-Schutzhäuser in Afghanistan, und wer ist deren Dienstherr?

Wie ist die Vertragsbeziehung zwischen den Mitarbeitenden der sogenannten GIZ-Schutzhäuser in Afghanistan zur Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH bzw. dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit uunternd Entwicklung, und wie gewährleistet die Bundesregierung konkret den Schutz der Mitarbeitenden vor Bedrohungen, Gewalttaten und Willkür durch die Taliban und/oder deren Anhänger?

 

Antwort:

In den angemieteten Unterkünften arbeiten deren eigene Beschäftigte. Zudem leisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines beauftragen Dienstleisters Unterstützung bei der Unterbringung.

Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen betroffener Personen begrenzt. Angesichts der konkreten Bedrohungslage kann in diesen Fällen eine auch nur geringfügige Gefahr des Bekanntwerdens weiterer Details im Sinne der Fragestellung nicht hingenommen werden. Somit scheidet eine Übermittlung als Verschlusssache ebenfalls aus. Deshalb überwiegen nach konkreter Abwägung der Grundrechte der vor Ort tätigen Personen und dem Schutz der funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung mit dem parlamentarischen Informationsrecht hier ausnahmsweise Erstere.