Plant die Bundesregierung die Einführung des sog. "Nordischen Modells" für Prostitution?
Frage an die Bundesregierung?
Plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode Gesetzesvorhaben zur Einführung des sogenannten “Nordischen Modells” für Prostitution, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass die übergroße Mehrheit der mit dem Thema Prostitution betrauten Berufs- und Fachverbände, Hilfsorganisationen, Gewerkschaften – darunter u. a. die Bundesfrauengruppe der Gewerkschaft der Polizei (GdP) – sich explizit gegen das "Nordische Modell" positioniert?
Antwort:
Der Umgang mit Prostitution in Deutschland ist ein gesellschaftlich und politisch sensibles Thema, das unterschiedliche Bewertungen hervorruft. Die Bundesregierung nimmt diese zur Kenntnis. Ein wichtiges Ziel der Bundesregierung ist es, den Schutz von Prostituierten und insbesondere die Bekämpfung von Zwangsprostitution und Men-schenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung zu verbessern. Um evidenzbasiert zu entscheiden, wie dieses Ziel bestmöglich verfolgt werden kann, hat die Bundesregierung im November 2025 eine unabhängige Expertenkommission zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten eingesetzt. Die Kommission setzt sich aus zwölf Exper-tinnen und Experten aus unterschiedlichen Fach- und Arbeitsrichtungen zusammen, u. a. aus den Bereichen Bekämpfung des Menschenhandels, Wissenschaft, Strafverfolgung, Plattformregulierung, soziale Arbeit und Gesundheit. Die Kommission wird Vorschläge zu Handlungsoptionen für Bund, Länder und Kommunen zur Verbesserung des Prostituiertenschutzes erarbeiten. Hierzu zählen sowohl gesetzliche als auch nicht-gesetzliche Maßnahmenvorschläge. Die gesetzlichen Maßnahmenvorschläge sollen bis Ende November 2026, die nicht-gesetzlichen Maßnahmenvorschläge sechs Monate später vorgelegt werden.
