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Öffenliche Äußerungen von Kulturstaatsminister Dr. Weimer gegen Die Linke

Sascha H. Wagner, MdB

 

Frage an die Bundesregierung:

Wie bewertet die Bundesregierung Äußerungen des Kulturstaatsministers Dr. Wolfram Weimer in der Öffentlichkeit und in Medien, die sich pauschal gegen die Partei Die Linke richten, vor dem Hintergrund dessen, dass die Äußerungsbefugnis einzelner Bundes- und Staatsminister auf ihre Ressortzuständigkeit zu begrenzen ist, die 6ffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung sachgerechte, objektive und neutrale Informationen enthalten muss und einseitig parteiilbergreifende Stellungnahmen zugunsten oder zulasten einzelner politischer Parteien durch die Bundesregierung unterlassen werden sollen, auch mit Blick auf die Rechtsprechung, die die Neutralitätspflicht der Staatsorgane indirekt aus dem Artikel 21 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes ableitet und vorsieht, dass Staatsorgane im Vergleich zu Parteien im politischen Meinungskampf neutral bleiben müssen?

 

Antwort:

Die Bundesregierung nimmt keine Bewertung nicht näher bezeichneter Einzeläußerungen vor. Allgemein gilt, dass Regierungsmitglieder aufgrund ihrer verfassungsmäßigen Stellung den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien ( Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG) und das damit verbundene Neutralitätsgebot im Parteienwettbewerb zu beachten haben. Dieses schließt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedoch nicht aus, dass auch Regierungsmitglieder außerhalb ihrer amtlichen Funktion am politischen Meinungskampf teilnehmen dürfen, solange sie dabei nicht auf die Autorität des Amtes oder die damit verbundenen Ressourcen in spezifischer Weise zurückgreifen (vgl. Urt. v. 9.6.2020, Az.: 2BvE 1/19 = NJW 2020, 2096).

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