Kriterien zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten
Frage an die Bundesregierung:
Nach welchen Kriterien bzw. aufgrund welcher Qualifikation wurden die Mitglieder der “unabhängigen Expertenkommission zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten” (Prostituiertenschutz-Kommission) ausgewählt (bitte einzeln auflisten), und aus welchem Grund sind keine Berufsverbände von Sexarbeiterinnen bzw. Sexarbeitern selbst in besagtem Gremium vertreten?
Antwort:
Die Mitglieder der unabhängigen Expertenkommission zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten (Prostituiertenschutz-Kommission) wurden aufgrund ihrer jeweils anerkannten und relevanten Fachexpertise ausgewählt. Zudem wurde auf eine interdisziplinäre und ausgewogene Zusammensetzung in der Kommission geachtet.
