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Kriterien zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten

Sascha H. Wagner, MdB

Frage an die Bundesregierung:

Nach welchen Kriterien bzw. aufgrund welcher Qualifikation wurden die Mitglieder der “unabhängigen Expertenkommission zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten” (Prostituiertenschutz-Kommission) ausgewählt (bitte einzeln auflisten), und aus welchem Grund sind keine Berufsverbände von Sexarbeiterinnen bzw. Sexarbeitern selbst in besagtem Gremium vertreten?

 

Antwort:

Die Mitglieder der unabhängigen Expertenkommission zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten (Prostituiertenschutz-Kommission) wurden aufgrund ihrer jeweils anerkannten und relevanten Fachexpertise ausgewählt. Zudem wurde auf eine interdisziplinäre und ausgewogene Zusammensetzung in der Kommission geachtet.

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