Finanzielle Mittel für die Kampfmittelräumung
Frage an die Bundesregierung
Wie viele finanzielle Mittel stellt die Bundesregierung 2025 und 2026 zur Beseitigung von Kampfmitteln im Boden und an der Küste von Deutschland zur Verfügung (bitte einzeln auflisten), und verfolgt die Bundesregierung in Sachen Beseitigung von Kampfmitteln ein langfristiges und bundesweites Programm zur schrittweisen Entmunitionierung mit festem Budget, Koordination über Ländergrenzen hinweg und mehr Personal für die Kampfmittelräumdienste, und wenn nein, warum nicht (wenn ja, bitte konkret auflisten)?
Antwort
Die Beseitigung von Kampfmitteln im Rahmen der Gefahrenabwehr fällt nach Artikel 30, 83 Grundgesetz (GG) vollständig in die Zuständigkeit der Länder. Die Finanzierung dieser Aufgabe ist seit den 1950er Jahren im Rahmen der sogenannten Staatspraxis grundgesetzlich in Artikel 120 Absatz 1 GG ausgewogen zwischen Bund und Ländern geregelt. Nach dieser verfassungsrechtlich verankerten Praxis finanziert der Bund alle Maßnahmen der Gefahrenbeseitigung auf nicht bundeseigenen Liegenschaften, soweit sie durch ehemals reichseigene Kampfmittel entstehen.
Daneben erstattet der Bund den Ländern die Kosten für die Beseitigung aller Kampfmittel auf bundeseigenen Liegenschaften (alliierte und ehemals reichseigene). Zusätzlich finanziert der Bund diejenigen Kosten, welche durch die Beseitigung chemischer Kampfmittel der früheren Besatzungsmächte verursacht werden.
Aufgrund der verfassungsrechtlich vorgegebenen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern nach Artikel 30, 83 GG erfolgt die Wahrnehmung der jeweiligen Aufgaben selbständig und eigenverantwortlich. Die Verwaltungen arbeiten prinzipiell organisatorisch und funktionell voneinander getrennt (Verbot der Mischverwaltung). Unter Berücksichtigung der Länderzuständigkeit im Rahmen dieses Kompetenzgefüges verfolgt die Bundesregierung im Rahmen von Maßnahmen zur Beseitigung von Kampfmitteln kein bundesweites Programm zur schrittweisen Entmunitionierung mit festem Budget, Koordination über Ländergrenzen hinweg sowie mehr Personal für die Kampfmittelräumdienste. Zu konkreten Strategien der Länder liegen der Bun-desregierung keine Erkenntnisse vor.
Der Deutsche Bundestag hat zur Bergung von Munitionsaltlasten aus Nord- und Ostsee insgesamt 100 Mio. Euro für den Zeitraum 2022 bis 2027 zur Verfügung gestellt, um im Rahmen eines Sofortprogramms u. a. die Konzeption, den Bau und die Inbetriebnahme einer weltweit ersten schwimmenden Munitionsentsorgungsanlage zu finanzieren. Die Inbetriebnahme der Anlage findet in den nächsten Jahren bis 2028 statt.
Die derzeit im Bundeshaushalt für die Jahre 2025 und 2026 vorgesehenen Mittel sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

