Durchsuchungsaktionen in GIZ-Schutzhäusern im Raum Kabul durch die Taliban

Sascha H. Wagner, MdB

Frage an die Bundesregierung:

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über von Taliban bzw. ihren Anhängern u. a. im Raum Kabul in Afghanistan durchgeführte Durchsuchungsaktionen von sogenannten GIZ-Schutzhäusern und damit verbundene Übergriffe, Überwachungsmaßnahmen, Verschleppungen, Beschlagnahmungen von Mobilfunktelefonen und Laptops, Inhaftierungen und Gewalttaten (bitte einzeln nach Ort und Vorgang auflisten) und die Anzahl der betroffenen Schützlinge (bitte einzeln nach Programmzugehörigkeit auflisten), und was unternimmt die Bundesregierung konkret, um die betroffenen Einrichtungen, Schützlinge und Mitarbeitenden der „GIZ-Schutzhäuser“ zu schützen, bzw. ihre Rückreise nach Pakistan durchzuführen?

 

Antwort:

Am Sonntag, dem 18. Januar 2026, wurde das Gästehaus in Kabul, in dem von der Bundesregierung unterstützte Personen untergebracht sind, von Sicherheitskräften der De-facto-Regierung durchsucht. Es wurden Befragungen männlicher Personen durchgeführt, Ausweise kontrolliert und Mobiltelefone durchsucht.

Ein Mitarbeiter des Dienstleisters der Bundesregierung in Kabul wurde zu nächst für Befragungen mitgenommen und ist am nächsten Tag wieder in das Gästehaus zurückgekehrt.

In Afghanistan werden mit Stand 22. Januar 2026 79 Personen unterstützt, davon eine Person aus dem Ortskräfteverfahren, 15 Personen aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan und 63 Personen aus dem Überbrückungsprogramm Der beauftragte Dienstleister der Bundesregierung steht mit in dem Gästehaus untergebrachten Personen in Kontakt. Eine Unterstützung dieser Personen in Afghanistan, bspw. bei der Unterbringung, erfolgt, soweit dies möglich ist.

Bei den nach Afghanistan abgeschobenen Personen aus dem Bundesaufnahmeprogramm und dem Ortskräfteverfahren ist eine Rückkehr nach Pakistan in Einklang mit den pakistanischen aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen vorgesehen, soweit die Personen über eine gültige Aufnahmeerklärung bzw. -zusage verfügen und kein Aufhebungsverfahren läuft.