Bewertung der und Maßnahmen nach den EKOCAN-Zwischenberichten (bzgl. Konsumcannabis)
Fragen an die Bundesregierung:
Wie bewertet die Bundesregierung auf Basis der bisherigen EKOCAN-Zwischenberichte den Umstand, dass legale Bezugswege für Konsumcannabis bislang nur einen geringen Anteil der Nachfrage decken, und welche regulatorischen Anpassungen sind geplant?
Welche konkreten politischen Maßnahmen wurden bereits auf Basis der bisherigen EKOCAN-Evaluationsergebnisse ergriffen oder vorbereitet, und plant die Bundesregierung, weitere gesetzliche Änderungen bis zum Abschlussbericht 2028 vorzunehmen oder diesen abzuwarten?
Antwort:
Der zweite Zwischenbericht des Verbundprojekts zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN) liegt seit dem 1. April 2026 vor. Derzeit prüft das Bundesministerium für Gesundheit beide Zwischenberichte hinsichtlich erforderlicher Gesetzesänderungen.
